Torsten Brunnert
Schornsteinfegermeister und Fachkraft für Rauchwarnmelder
Wussten Sie, dass in Deutschland alle 3 Minuten ein Wohnungsbrand entsteht?
Auf diese erschreckende Tatsache haben bereits mehrere Bundesländer reagiert und die gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht eingeführt. Dieses ist in den jeweiligen Landesbauordnungen verankert.
Auszug aus der Landesbauordnung Niedersachsen §44 (5),
gültig ab November 2012
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. In Wohnungen, die bis zum 31. Oktober 2012 errichtet oder genehmigt sind, hat die Eigentümerin oder der Eigentümer die Räume und Flure bis zum 31. Dezember 2015 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten.
Beruhigt Schlafen!
Von den vielen jährlichen Brandtoten in Deutschland sterben 70% nachts.
Die Ursache: Wenn wir schlafen, riechen wir nichts.
Im Brandfall breitet sich der tödliche Rauch schnell und unbemerkt in der gesamten Wohnung aus. Bereits wenige Atemzüge der giftigen Rauchgase können zum Tode führen. Für die Rettung aus dem Gebäude bleiben nur zwei bis vier Minuten Zeit. Die Rauchwarnmelder Genius Plus® und Genius PLUS X® warnen frühzeitig und retten damit Menschenleben.
Genius Plus